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Die Schiedsstelle im Tankstellengeschäft ist zum 1. Mai 2016 an den Start gegangen. Sie kann von Tankstellenbetreibern und Tankstellengesellschaften angerufen werden, wenn es in der Zusammenarbeit zu Konflikten kommt.

Die Schiedsstelle ist Bestandteil des Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft, der im Frühjahr 2015 gemeinsam von den Verbänden der Tankstellenbetreiber und der Mineralölgesellschaften mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedet wurde.

Der Kodex und die Schiedsstelle werden getragen vom Bundesverband Freier Tankstellen (bft), dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäschen (BTG), dem Mineralölwirtschaftsverband (MWV), dem Tankstellen-Interessenverband (tiv), dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (UNITI), dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern und dem Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG).

Sie ist ausschließlich für Streitfragen aus einem Tankstellenvertrag zuständig und steht nur Mitgliedern der beteiligten Verbände offen, d.h. alle an dem Schiedsverfahren beteiligten Parteien müssen Mitglied in einem der genannten Verbände sein.

Die Position des Schiedsrichters hat der frühere Präsident des Landgerichts Bochum, Dr. Volker Brüggemann, übernommen. Standort der Schiedsstelle ist die Industrie- und Handelskammer Hagen/Westfalen.

Die Schiedsstelle bietet den Tankstellenbetreibern und den Tankstellengesellschaften eine Auswahl verschiedener Verfahren zur Konfliktlösung. Zwischen einer Mediation und der Anrufung eines Schiedsgerichts können die Parteien das für sie passende Verfahren auswählen. Dr. Brüggemann hatte in seiner gerichtlichen Tätigkeit Mediationsverfahren besonders gefördert und ist selbst ausgebildeter Mediator.

Tankstellenbetreiber oder Tankstellengesellschaften, welche die Schiedsstelle anrufen möchten, wenden sich bitte an den Verband, in dem sie Mitglied sind. Dieser versorgt sie dann gern mit den notwendigen Antragsformularen in der jeweils aktuellsten Fassung. Für mehr Informationen zur Einleitung eines Schiedsverfahrens klicken Sie auf diese Erläuterungen.